Gebotszeichen, Atemschutz benutzen M017 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)

"Gebotszeichen, Atemschutz benutzen M017 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)" Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild ist ein weißer Kopf von vorne zu sehen, der eine Atemschutzmaske mit Filter trägt. Materialien: ?Aluminium geprägt ?Folie selbstklebend ?Kunststoff Verwenden Sie Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010! Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit ? auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
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